Zhuhai Jingding Technology Co.,LTD

An integrated energy storage power supply manufacturer specializing in R&D and production

Deutsch

+86 153 6279 2077

Service & Support

EU-Verpackungsverordnung PPWR tritt in Kraft: Was Exporteure wissen müssen

08 10, 2026
Aktie:

Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) in Kraft getreten. Sie ersetzt vollständig die seit fast 30 Jahren gültige Verpackungsrichtlinie (94/62/EC) und stellt einen grundlegenden Wechsel von einem Richtlinien- zu einem Verordnungsrahmen dar.

Im Gegensatz zu Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Das fragmentierte Vorgehen mit landesspezifischen erweiterten Herstellerverantwortungs-Systemen (EPR) wird durch einen einheitlichen EU-weiten Regulierungsrahmen abgelöst. Die meisten wesentlichen Pflichten treten am 12. August 2026 in Kraft.

Überblick über die zentralen Anforderungen der PPWR

I. Stoffbeschränkungen: Schwermetalle + PFAS

  • Die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten (gültig ab 12. August 2026)

  • PFAS in lebensmittelechten Verpackungen ab dem 12. August 2026 verboten

II. Recyclingfähigkeitsanforderungen

  • Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen die Recyclingklassen A, B oder C erfüllen. Verpackungen mit einer Recyclingfähigkeit unter 70 % gelten als „technisch nicht recycelbar“ und dürfen nicht auf den Markt gebracht werden

  • Ab dem 1. Januar 2038 sind nur noch Verpackungen der Klassen A und B zulässig

III. Vorgeschriebene Rezyklatanteile (PCR) für Kunststoffverpackungen

Verpackungsart

Zielwert 2030

Zielwert 2040

Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen

≥30%

≥65%

PET-Verpackungen für empfindliche Lebensmittelkontaktanwendungen

≥30%

≥50%

Sonstige Kunststoffverpackungen

≥35%

≥65%

IV. Verpackungsminimierung

  • Ab 2030 müssen Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das funktional notwendige Minimum reduziert werden

  • Der Leerraumanteil bei Transportverpackungen darf 50 % nicht überschreiten

  • Falsche Böden und überflüssige Lagen sind verboten

V. Kennzeichnung und Informationspflichten

  • Ab dem 12. August 2028 müssen alle Verpackungen harmonisierte Piktogramme zur Recyclingklasse und Sortieranweisungen tragen

VI. Einwegkunststoffverbote

  • Ab dem 1. Januar 2030 werden bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten: Verpackungen für frisches Obst und Gemüse, Speise- und Getränkeverpackungen für Vor-Ort-Verzehr, Einzeltütchen für Gewürze, Mini-Verpackungen für Körperpflegeprodukte sowie ultradünne Plastiktüten unter 15 Mikrometer Wandstärke

VII. Anwendungsbereich

Die PPWR gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig von Material (Kunststoff, Papier, Glas, Metall, Holz etc.) oder Herkunftsland. Sie bindet jeden Wirtschaftsakteur, der verpackte Produkte in der EU vertreibt, auch wenn er seinen Sitz außerhalb der EU hat.

Auswirkungen für Hersteller

Für Exporteure ist der Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung die tiefgreifendste Änderung. Statt uneinheitlicher nationaler Vorschriften gilt nun ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen.

Hersteller müssen Konformitätsbewertungen durchführen, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und technische Unterlagen erstellen. Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar oder wiederverwendbar sein.

Wichtige Fristen: 12. August 2026: Inkrafttreten zentraler Pflichten; 1. Januar 2030: volle Gültigkeit der Recyclingklassen und Rezyklatziele.

Empfohlene Maßnahmen:

  1. Durchführung einer Verpackungs-Compliance-Prüfung: Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungen alle PPWR-Anforderungen erfüllen

  2. Optimierung des Verpackungsdesigns zur Gewährleistung der Recyclingfähigkeit und Vermeidung überflüssiger Materialien

  3. Aufbau einer Lieferkettennachverfolgung zur Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Rezyklatquoten

  4. Erstellung vollständiger Konformitätsunterlagen: Technische Dossiers und EU-Konformitätserklärung

Die Strafen nach der PPWR sind deutlich härter als bei der alten Richtlinie. Nicht konforme Unternehmen riskieren Produktverbote, verpflichtende Produktrückrufe sowie Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit in der EU. Die Einhaltung der Vorschriften ist keine Option, sondern zwingende Voraussetzung für den Marktzugang.

Heiße Produkte

Kontakt

RNINFORMATION

Urheberrechte © Zhuhai Jingding technology Co., Ltd. Alle Rechte vorbehalten.| Sitemap